0214 / 865 736 20 / Friedrich-Ebert-Str. 17 (11. Etage) / 51373 Leverkusen info@lerntherapie-institut-lev.de

Kostenübernahme

Die Kosten einer Lerntherapie werden nicht von den Krankenkassen übernommen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann beim örtlichen Jugendamt ein Antrag auf Kostenübernahme im Rahmen von Eingliederungshilfen nach §35a SBG VIII gestellt werden. Der Gesetzgeber setzt hierfür eine Reihe von Kriterien voraus.

Lassen Sie sich hierzu gerne von uns oder Ihrem zuständigen Jugendamt beraten.

Wird der Antrag bewilligt, werden die Kosten für die Therapie durch das Jugendamt übernommen.